Sozialversicherung

Die Mehrwertsteuer ist kompliziert. Aber haben Sie schon mal was von Quellensteuer gelesen? Selbst einigen Lehrfachkräften ist dieser Begriff nicht bekannt.

 

Ich bin überzeugt, dass Sie als Arbeitgeber schon davon gehört haben. Was sind nun die Kriterien für die Quellensteuerpflicht? Und wie geht das mit dem Asylantenabzug?

Wen muss man gegen NBU versichern? Welche Entschädigungen sind AHV-pflichtig?

Auch das Ausfüllen der Lohnausweise benötigt viel Zeit.

 

Bei Angestellten, die einen Monatslohn erhalten, ist die Berechung einfach.

Die Löhne der Teilzeitangestellten jedoch müssen jeden Monat neu erstellt werden.

Gute Lohnprogramme sind sehr teuer und rentieren nicht für einen Kleinbetrieb.

 

 

Für uns schon! Da kennen wir uns bestens aus und erledigen Ihnen die ganzen Arbeiten.

 

Den Papierkrieg mit Versicherungs-Abrechnungen (AHV, BVG, KTG, NBU) können Sie ruhig uns überlassen.